Bedingungen für Verkauf, Lieferungen und Werkleistungen
Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung und Versandanzeige.
Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Unsere Preise verstehen sich ab Werk. Es sind Nettopreise zuzüglich derzeit gültiger MWST. Freihauslieferung erfolgt ab € 500,00 Warenwert. Bei einem Warenwert unter € 100,00 wird ein Kleinmengen- und Verpackungszuschlag in Höhe von € 15,00 berechnet.
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferungsmöglichkeiten bleiben vorbehalten.
Zahlungsbedingungen:
Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto Kasse.
Werden Zahlungen nach Fälligkeit geleistet, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Banksatzes zu berechnen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum.
Anspruch auf Rücktritt vom Kauf- bzw. Werkleistungsvertrag, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises bestehen nicht. Für Personenunfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen, die durch Lagerung, Transport, unsachgemäßen Umgang und Anwendung unserer Erzeugnisse entstehen sollten, übernehmen wir keine Verantwortung und Haftung, soweit gesetzliche Regelungen für bestimmte Abnehmer nichts anderes vorsehen.
Für Werkleistungen übernehmen wir die Gewähr fachmännischer und sorgfältiger Erledigung. Der Auftraggeber prüft das etwaige Erfordernis behördlicher Genehmigungen oder Erlaubnisse und stellt zutreffendenfalls deren Erhalt sicher.
Beanstandungen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware bzw. Erfüllung der Werkleistung Berücksichtigung finden. Letzteres muß schriftlich erfolgen.
Erfüllungsort für Warenlieferungen ist Neumünster, für Werkleistungen der Ort, an dem die Leistungen vollbracht werden.
Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen ist für Kunden im Sinne von § 38 (1) ZPO Neumünster.
Microsol-Biozida
Handels-GmbH
Sitz der Gesellschaft Neumünster – HRB Neumünster Nr. 1384 – Geschäftsführer G. Hasenjäger, S. Meier-Sawatzki